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Die Geschichte des Bundesgrenzschutz

Nach dem zweiten Weltkrieg war Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde die Zonengrenze zur östlichen Grenze der Bundesrepublik. Diese musste gesichert und überwacht werden. Am 16. März 1951 wurde mit dem BGS Gesetz die Voraussetzung zur Aufstellung einer Polizeitruppe geschaffen, deren Hauptziel es zu dieser Zeit war, die damalige Zonengrenze zur DDR zu überwachen.

Die damaligen Aufgaben bestanden aus dem grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes, speziell die polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft. Der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung. Die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km.

Am 19. September 1951 wurde der „Passkontrolldienst in der Britischen Zone“ als eigene Organisation gegründet und am 3. Oktober 1952 in den BGS überführt. Der Seegrenzschutzverband wurde am 1. Juli 1951 aufgestellt. Dem für den BGS zuständigen Bundesinnenministerium nachgeordnet waren die Passkontrolldirektion mit 10 Passkontrollämtern (ab dem 3. Oktober 1952) und die Grenzschutzkommandos (GSK) Süd, Mitte, Nord und Küste, das Kommando der GS-Schulen sowie die zentralen Dienststellen. Jedem GSK waren zwei Grenzschutzgruppen (GSG) nachgeordnet.

Dem GSK Süd die GSG 1 und 2, dem GSK Mitte die GSG 3 und 4, dem GSK Nord die GSG 5 und 6 und dem GSK Küste die GSG 7 und See. Jede GSG (bis auf die GSG See) bestand aus drei Abteilungen (GSA), jede Abteilung aus vier Hundertschaften. Die GSG See bestand aus den Seegrenzschutzverbänden (SGV) I und II. Außerdem war jedem GSK (außer GSK Küste) eine Fernmeldehundertschaft und eine GSA Bau (GSAB) nachgeordnet; der GSAB eine Bauhundertschaft. Dem GSK Küste war dagegen nur eine Fernmeldehundertschaft nachgeordnet. 1955 wurde die Hubschrauber- Flugbereitschaft in Bonn-Hangelar eingerichtet.

Der Bundesgrenzschutz wurde im laufe der Zeit mehrfach umgegliedert. In den 50er Jahren waren diese Umgliederungen aufgrund des Aufbaus und der Erweiterung notwendig. In den darauf folgenden Jahren erfolgten Umgliederungen überwiegend aus taktischen Gründen und um effizienter arbeiten zu können. Es wurde immer wieder versucht, die Strukturen schlanker zu gestalten.

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