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Die Grenzstreife -  I

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Eine der wichtigsten Aufgaben bis zum Mauerfall war für den BGS die Überwachung der Grenze. Der gesetzliche Auftrag ergab sich aus § 2 BGSG (Bundesgrenzschutzgesetz vom 01. April 1973). Darin wurde dem BGS die Überwachung der Grenzen, die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschl. der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere, die Grenzfahndung, die Beseitigung von Störungen und die Abwehr von Gefahren, die ihren Ursprung außerhalb des Bundesgebietes haben, übertragen. Die Überwachung der Grenzen wurde durch regelmäßige Grenzstreifen durchgeführt. Diese überwachten motorisiert und zu Fuß einen vorher festgelegten Teil des jeweiligen Abschnittes der BGS- Abteilung. Wie hier beschrieben, umfasste der Bereich der BGS-Abteilung Braunschweig den Grenzabschnitt von Grasleben bis zur Okerbrücke südlich von Schladen. Verstärkt wurde die Grenzüberwachung noch von Beamten des Zolls aus den Zollkommissariaten Helmstedt und Hornburg.

Eine Streife bestand aus dem Streifenführer, zwei Posten sowie dem Kraftfahrer. Bei dem Streifenführer  handelte es sich um einen Beamten mit Unterführerausbildung sowie dem Streifenführerlehrgang. Während des Streifenführerlehrganges wurde der künftige Streifenführer praktisch und theoretisch in den Grenzverlauf und alle mögliche Lagen eingewiesen. Außer rechtlichen Inhalten gehörte zum praktischen Teil das Begehen des gesamten Abschnittes. So wurde gewährleistet, das der Streifenführer eine genaue Ortskenntnis über das Gebiet besaß. Die Streifenführerausbildung wurde immer wieder in bestimmten Zeiträumen innerhalb der Abteilung Hundertschaftsübergreifend durchgeführt und von einem erfahrenen Zugführer oder Mitarbeitern von I/S geleitet. Die Länge des Streifenführerlehrganges betrug zwischen einer und zwei Wochen. Nach dieser Einweisung war der Beamte auf alle Situationen, die ihn an der Grenze erwarten konnten, vorbereitet. Sollte er dennoch einmal in einer schwierigen Situation Hilfe benötigen, so hatte er jederzeit die Möglichkeit über Funkt direkt mit dem OvD Verbindung aufzunehmen. Nach einigen Streifen nahm dann aber auch die Erfahrung zu und ebenso die Sicherheit Entscheidungen zu treffen.

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Die jeweiligen Streifenfahrzeuge änderten sich im Laufe der Zeit. So wurden zu Beginn der 50er Jahre noch Grenzstreifen mit dem Mercedes D 170 DA gefahren (2 PKW mit je 3 Beamten). Später wurden diese Fahrzeuge durch den Land-Rover 88 und DKW Munga (Jeep) ersetzt. Auch der im Gelände sehr bewegliche Hanomag AL 28 gewann zunehmend an Bedeutung im Streifendienst. Zu Beginn in LKW Ausführung mit Plane (re. Bild) oder später auch als MTW (oben links). Außerdem kam dann ab Beginn der 70er Jahre der VW 181 als Streifenfahrzeug zum Einsatz. Nach und nach wurden dann als Streifenfahrzeuge nur noch VW-Busse benutzt, die sich auch im Winter gut bewährten, da die Fahrzeuge mit einer Standheizung ausgestattet waren, genug Platz boten, und mit ihnen schnell ein Einsatzort erreicht werden konnte. Die vier Beamten hatten mitsamt ihrer Ausrüstung in dem Fahrzeug keine Enge zu befürchten und das Fahrzeug war auf der Höhe der Zeit in der technischen Entwicklung.