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Die deutsch-deutsche Grenzkommission   I

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Nach Vorverhandlungen in Jalta zwischen Truman, Stalin und Churchill (siehe Historie) fand in der Zeit vom 17.07.1945 bis zum 25. Juli 1945 in Potsdam im Schloss Cecillienhof eine erneute Konferenz statt. In insgesamt 9 Sitzungen wurde darin die Auf- teilung Deutschlands beschlossen und die Zonengrenzen zwischen den einzelnen Besatzungszonen festgelegt. Die vereinbarte Grenzziehung erfolgte in der Regel recht willkürlich und hielt sich an alte Grenzen der deutschen Provinzen.

Im Laufe der Zeit wurde die Grenze immer mehr befestigt und die Sperranlagen ausgebaut. Besonders die DDR legte viel Wert darauf ihr “Staatsgebiet” sichtbar abzugrenzen. Da es aber immer wieder Probleme mit der genauen Grenzziehung gab, wurde im Grundlagenvertrag von 1973 u. a. festgelegt, den genauen Grenzverlauf von einer gemeinsamen Grenzkommission neu vermessen zu lassen. In diesem Grundlagenvertrag wurde die DDR von der Bundesrepublik staatsrechtlich, aber nicht völkerrechtlich anerkannt. Durch die nicht erfolgte völkerrechtliche Anerkennung war die DDR kein Ausland für die Bundesrepublik.

Hinweisschild bis 1975

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Hinweisschild ab 1975